Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind:

Auenverpackungen:
Fsser (1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 1G);
Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2);
Kanister (3A1, 3A2, 3B1, 3B2, 3H1, 3H2).

Innenverpackungen:
Die Zndhlzer mssen in sicher verschlossenen Innenverpackungen dicht gepackt sein, um eine unbeabsichtigte Zndung unter normalen Befrderungsbedingungen zu verhindern.

Die hchste Bruttomasse des Versandstcks darf 45 kg nicht berschreiten, ausgenommen Kisten aus Pappe, deren hchste Bruttomasse 30 kg nicht berschreiten darf.

Die Verpackungen mssen den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe III entsprechen.